Spezialist:
Aquaterra Travel ist ein Spezialreiseveranstalter für Afrika-Reisen. Wir verfügen über eines der breitesten Angebote an Afrika-Reisen auf dem deutschsprachigen Markt. Individual- und Kleingruppenreisen mit dem speziellen "Etwas" sind unser Markenzeichen. Wir kennen jene Ecken in Afrika, die besonders gern besucht werden. Aber wir kennen auch jene, wo kaum jemand hingeht. Wir wollen dazu beitragen, dass Sie Neues erleben, Fremdes verstehen, Schönes geniessen und unvergessliche Erlebnisse mitnehmen. Dank unseren langjährigen und vielfältigen lokalen Kontakten öffnen wir unseren Kunden Türen, welche für andere Reisende verschlossen bleiben.
Für uns ist die Region zwischen Kairo, Dakar und Kapstadt Teil unseres Lebens, eine "Heimat" in der Ferne und ein Stück unseres Herzens. Langjährige Aufenthalte, monatelange Reisen oder gar afrikanisches Blut, das durch unsere Adern fliesst, machen uns zum Spezialisten für Afrika.
Sanft Reisen:
Wir führen Sie in eine Reisewelt mit Respekt für andere Lebensweisen und mit offenen Augen für die Licht- und Schattenseiten des afrikanischen Kontinents. Wir wollen Ihnen die Kultur der Menschen und die Natur des Landes, die Lebensbedingungen sowie ihre Geschichte und natürlich die besonderen Attraktionen des Kontinents näher bringen.
Wir unterstützen einen sozial, ökologisch, kulturell und wirtschaftlich verträglichen und nachhaltigen Tourismus. Wir bauen auf das Prinzip "Geben und Nehmen". Reisende und Bereiste sollen von der Begegnung etwas haben. Wir wollen ein vertieftes Verständnis und Respekt für fremde Kulturen, andersartige Landschaften und Naturräume vermitteln.
Unsere Reisen:
Bei jedem unserer Reiseangebote finden Sie zu Beginn der Beschreibung die Dauer, die Highlights, die Route sowie die Reiseart und –kategorie aufgeführt. Dies soll Ihnen ermöglichen auf den ersten Blick zu erkennen, ob eine Reise für Sie in Frage kommt.
Hinsichtlich den Reisearten unterscheiden wir: Individualreisen (geführt oder Selbstfahrer), Kleingruppenreisen, Naturreisen (Safari, Vogel-Beobachtungen, etc.), Aktivreisen (Trekking, Bike, etc.), Themenreisen (Bahn, Schiff, Foto, etc.) und Anschlussprogramme (Badeferien, etc.).
Es ist unser Ziel, für jedes Komfort-Niveau und Budget entsprechende Rundreisen anzubieten. Wir unterscheiden deshalb die drei Rundreise-Kategorien Budget-, Komfort- und Luxus-Rundreisen. Diese differieren primär hinsichtlich der Kategorie der Unterkünfte, der Transportmittel sowie der eingeschlossenen Leistungen.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.aquaterra-travel.ch/unsere-rundreisen-unterkuenfte.html
Individualreisen und kleinen Gruppen:
Keine Massenabfertigung, sondern Individualität zählen bei uns. Der Reiseverlauf kann einer auf unserer Webseite angebotenen Reise entsprechen oder nach Ihren Wünschen zusammengestellt werden. Jede Reise wird von uns mit grösster Sorgfalt entwickelt und ausgearbeitet. Unabhängig vom Budget oder der Reisedauer stellen wir eine Reise nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen zusammen.
Bei Gruppenreisen ist die Teilnehmerzahl meist auf zwölf Personen begrenzt. Mit dieser maximalen Teilnehmerzahl wollen wir sicherstellen, dass es auch einen Platz für Ihre individuellen Wünsche oder spontane Entscheidungen gibt.
Unterkünfte
Sie übernachten in sorgfältig ausgewählten Unterkünften, die ein Höchstmass an landestypischer Authenzität mit dem bei Aquaterra Travel üblichen Komfort verbinden.
Der Grundsatz „Sanft Reisen“ schliesst mit ein, dass wir bei der Auswahl unserer Unterkünfte soweit möglich auf eine verantwortungsvolle, nachhaltige Benutzung erneuerbarer Ressourcen und auf die Verträglichkeit unserer Hotels und Lodges mit ihrem ökologischen, kulturellen und gesellschaftlichen Umfeld achten.
Fahrzeuge
In Absprache mit unserem Partnerfirmen vor Ort sind wir bemüht, die besten in den einzelnen Ländern verfügbaren Fahrzeuge einzusetzen.
Zu Fuss unterwegs
Aquaterra Travel-Reisen enthalten Spaziergänge und Wanderungen, denn die Schönheiten der Natur und die Unverwechselbarkeit der Menschen, ihr Alltag, ihr kulturelles und religiöses Leben können zu Fuss aufmerksamer beobachtet und direkter erlebt werden.
Betreuung während der Reise
Eine Reise steht und fällt mit einer guten Betreuung während der Reise. Je nach Reise werden Sie während der Rundreise von einem Reiseleiter, Reisebegleiter oder Fahrer betreut, der jeweils durch lokale Fremdenführer unterstützt wird.
Unsere (wenn möglich deutschsprechenden) Reiseleiter sind meist vor Ort aufgewachsen und deshalb ausgezeichnete Landeskenner mit soliden Kenntnissen über Ihr Reiseziel. Sie verfügen über wertvolle aktuelle Hintergrundinformationen und werden für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Reise sorgen. Ihre Ortskenntnisse und Kontakte sollen Sie in die Lage versetzen, in die Kultur einzutauchen, die Eindrücke und den Flair des Landes auf sich wirken zu lassen und mit nach Hause zu nehmen.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.aquaterra-travel.ch/unsere-rundreisen-unterkuenfte.html
Anschlussprogramme
Sie können jede Aquaterra Travel-Reise nach Ihren Wünschen individuell verlängern. Viele Vorschläge für Vor- oder Anschlussprogramme sind bereits bei den einzelnen Reisen aufgeführt. Gerne arbeiten wir für Sie aber auch ganz individuelle Vor- und Anschlussprogramme aus.
Sicherheit
Wir wollen, dass Sie sicher reisen, sich wohlfühlen und Vertrauen haben. Das können Sie bei uns:
- Finanzielle Sicherheit: Wir sind Mitglied bei der Swiss Travel Security. Ihre einbezahlten Kundengelder sind dort versichert. Für allfällige Personen- oder Sachschäden sind wir bei der Basler Versicherung ausreichend versichert. Wegen ungenügender Versicherungen bei Insolvenz oder Unfällen raten wir Ihnen dringend davon ab, Ihre Rundreisen direkt bei Reiseveranstaltern vor Ort zu buchen!
- Sicherheit vor Ort: Wir wählen unsere lokalen Partner sorgfältig aus. Wir informieren uns regelmässig über die aktuelle Situation vor Ort und wissen somit immer über allfällige Risiken Bescheid. Reisen in Zielgebiete, von denen die zuständigen Behörden der Schweiz, Deutschland oder Österreich abraten oder warnen, bieten wir nicht an bzw. führen wir nicht durch. Bei Notfällen während der Reise sind wir und unsere lokalen Partner immer für Sie erreichbar.
Engagement
Da uns die Natur und die Menschen Afrikas am Herzen liegen unterstützen wir in Afrika tätige Entwicklungshilfe- und Umweltorganisationen mit praktischen oder finanziellen Beiträgen.
Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB)
Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Reisen und Dienstleistungen interessieren und danken für Ihr Vertrauen. Wir bitten Sie, die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) sorgfältig zu lesen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
1. Vertragsabschluss
a) Buchungsanfrage
Mittels einer unverbindlichen Buchungsanfrage können sich Interessenten über Angebote von Aquaterra Travel erkundigen. Buchungsanfragen können in jeder Form gestellt werden (mündlich, schriftlich, elektronisch, telefonisch oder per Fax) und sind für Kundinnen und Kunden unverbindlich. Sie werden in der Regel innerhalb von max. 5 Arbeitstagen bearbeitet.
b) Buchungsvorschlag
Ein Buchungsvorschlag durch Aquaterra Travel beantwortet eine Buchungsanfrage oder stellt einen individualisierten Reisevorschlag dar. Ein Buchungsvorschlag von Aquaterra Travel berücksichtigt keine tatsächlichen Verfügbarkeiten und
stellt daher noch keine rechtsverbindliche Offerte dar. Den Buchungsvorschlägen von Aquaterra Travel liegen die AVRB zugrunde, die explizit Bestandteil des Buchungsvorschlags sind und im Falle einer Buchung auch für das vertragliche Verhältnis zwischen Kundinnen und Kunden und Aquaterra Travel gelten.
c) Buchung
Mit der Buchung bestätigt die Kundin bzw. der Kunde den Buchungswunsch gestützt auf einen Buchungsvorschlag von Aquaterra Travel. Jede Buchung stelle eine rechtsverbindliche Offerte dar, auch wenn sie vom Buchungsvorschlag abweichende Vorschläge enthält. Eine Buchung ist verbindlich bis zum Erhalt der Buchungsbestätigung bzw. einem negativen Buchungsbescheid (im Falle mangelnder Verfügbarkeiten). Jede Buchung muss entweder schriftlich oder elektronisch erfolgen.
d) Buchungsbestätigung / negativer Buchungsbescheid
Die Buchungsbestätigung durch Aquaterra Travel stellt den Vertragsabschluss zwischen den Kundinnen bzw. Kunden und Aquaterra Travel dar betreffend sämtlicher Punkte einer Buchung mit Ausnahme der vom Buchungsvorschlag abweichenden Kundenvorschläge, die einer weiteren Präzisierung bedürfen (z.B. betreffend Bedingungen, Preis). Vom Buchungsvorschlag abweichende Kundenvorschläge machen einen neuerlichen (unverbindlichen) Konkretisierungsvorschlag seitens Aquaterra Travel
erforderlich (gem. Abschnitt b) hiervor). Konkretisierungswünsche müssen durch die Kundin bzw. dem Kunden ebenfalls mittels Buchung bestätigt werden, um als verbindliche Offerten zu gelten (gem. Abschnitt C) hiervor). Ist ein Vertragsabschluss nicht möglich (z.B. infolge fehlender Verfügbarkeiten) wird eine Buchung seitens Aquaterra Travel mit einem negativen Buchungsbescheid beantwortet. Ein negativer Buchungsbescheid betreffend einzelne Buchungen (z.B.für Konkretisierungswünsche) hat keine Auswirkung auf die Verbindlichkeit der Buchung der übrigen Punkte, sofern dies die Kundin bzw. der Kundin in der ersten Buchung nicht ausdrücklich vorbehalten hat.
e) Weitere Reiseteilnehmer
Falls Sie weitere Reiseteilnehmer/innen anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen vertraglichen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese AVRB gelten für alle Reiseteilnehmer/innen.
f) Andere Reiseveranstalter und Leistungserbringer
Werden Ihnen durch Aquaterra Travel Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern vermittelt, so gelten deren eigene Reise- und Vertragsbedingungen. Bei allen von Aquaterra Travel vermittelten Nur-Flug-Leistungen mit Linienflügen gelten die allgemeine Vertragsund Reisebedingungen der Fluggesellschaften. Aquaterra Travel ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei, und Sie können sich daher auch nicht auf die vorliegenden AVRB berufen. Bitte beachten Sie, dass der Vertrag mit Aquaterra Travel und der Fluggesellschaft erst mit der Ticketausstellung zustande kommt. Namensänderungen bei Flugleistungen sind nicht möglich. Die Namen der Reiseteilnehmer müssen mit den Namen in den für die Reise verwendeten Ausweispapieren übereinstimmen. Änderungen seitens der Airline gehen bis zur Ticketausstellung zu Lasten des Buchenden.
g) Sonderwünsche
Sonderwünsche oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von Aquaterra Travel schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind.
h) Rabatte und Gutscheine
Falls Sie für die Bezahlung Ihrer Reise über Spezialrabatte oder Gutscheine verfügen, ist dies Aquaterra Travel bereits bei der Einholung der Offerte mitzuteilen.
2. Preise, Gebühren und Zahlungsbedingungen
2.1 Preise
a) Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus unseren Ausschreibungen oder Ihrer persönlichen Offerte.
Falls nicht besonders erwähnt, verstehen sich unsere Preise pro Person in Schweizer Franken (CHF). Die Zimmerpreise gelten ohne abweichende Hinweise für ein Doppelzimmer. Es sind die jeweils bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuern und sind Barzahlungspreise. Für Kreditkartenzahlungen wird eine Gebühr erhoben.
b) Flugpreise stehen jederzeit und ohne Vorankündigung
unter Vorbehalt von Änderungen.
2.2 Beratungs-/Bearbeitungsgebühren
a) Offerten
Die Erstellung von Offerten für Individualreisen und die damit zusammenhängende Beratung ist grundsätzlich kostenfrei. Aquaterra Travel behält sich das Recht vor, bei übermässigem Beratungsaufwand ohne anschliessender Buchung mindestens einer Leistung (Flug, Rundreise, Unterkunft, Mietwagen) eine Beratungsgebühr von 75 CHF / 60 EUR pro Dossier zu erheben.
b) Flugtickets
Bei Flugbuchungen ohne weitere Leistungen erhebt Aquaterra Travel eine Bearbeitungsgebühr von 120 CHF / 100 EUR pro Flugticket. Für die Ausstellung von Flugtickets wird eine Gebühr von 20 CHF / 17 EUR pro Flugticket erhoben (unabhängig davon ob der Flug in Verbindung mit einer anderen Leistung gebucht wurde).
c) Einzelleistungen
Werden von einer Rundreise nur einzelne Teile gebucht, wird z.B. eine Unterkunft (mit oder ohne Transfer) oder ein Mietwagen einzeln gebucht, erhebt Aquaterra Travel eine Bearbeitungsgebühr. Diese beträgt 60 CHF / 50 EUR pro Auftrag.
d) Visa
Für die Einholung von Visa erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 45 CHF / 38 EUR pro Auftrag. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 7 Tage vor Abreise) kann eine Sonder-Bearbeitungsgebühr anfallen.
e) Gruppen
Bei Offerten für Gruppen verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 105 CHF / 85 EUR sowie eine allfällige Offertengebühr der Fluggesellschaft. Dieser Betrag wird Ihnen bei der definitiven Gruppenbuchung gutgeschrieben.
2.3 Zahlungsbedingungen
a) Allgemein
Gelten keine spezifischen Zahlungsbedingungen, die auf Ihrer Offerte oder der Rechnung/Bestätigung entsprechend erwähnt werden, sind die Reisearrangements vor Antritt der Reise wie folgt zu bezahlen: Eine Anzahlung von 30% innerhalb von 10 Tagen ab Rechungsdatum. Die Restzahlung ist spätestens 40 Tage vor Reiseantritt fällig.
b) Flugtickets
Für Flugticketst wird der gesamte Rechnungsbetrag bei Vertragsabschluss fällig.
c) Kurzfristige Buchungen
Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn oder bei Buchung wird der gesamte Rechnungsbetrag bei Vertragsabschluss fällig.
d) Verspätete Zahlungen
Bei verspäteter Anzahlung oder Restzahlung ist Aquaterra Travel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Reiseleistungen zu verweigern und die entsprechenden Annullationskosten gemäss Abschnitt 8 in Rechnung zu stellen.
2.4 Reiseunterlagen
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reiseunterlagen nach Eingang Ihrer Zahlung über den ganzen Rechnungsbetrag ca. 10 Tage vor Ihrer Abreise augehändigt.
3. Preis- und Programmänderung vor der Reise
Aquaterra Travel behält sich das Recht vor, die Reiseausschreibung (Angaben, Leistungsbeschreibungen und Preise in den Prospekten und auf den Preislisten, Inseraten, im Internet usw.) vor Ihrer Buchung zu ändern. Aquaterra Travel behält sich das Recht vor, den Reisepreis, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen vor dem vertraglichen Reisebeginn zu ändern. Preiserhöhungen sind aus den folgenden Gründen möglich:
• Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B.
Treibstoffzuschläge),
• neu eingeführte oder erhöhte Abgaben (z.B. erhöhte Hafenoder
Flughafentaxen),
• staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer),
• ausserordentliche Preiserhöhungen von Hotels,
• plausibel erklärbare Druckfehler,
• Wechselkursänderungen.
Falls Aquaterra Travel die Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen die Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekanntgegeben. Muss Aquaterra Travel eine von Ihnen bereits bezahlte Reise ändern, so dass ein objektiver Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von Aquaterra Travel eine Rückvergütung. Entstehen jedoch nach Abschluss des Reisevertrages aus einem oben erwähnten Grund Mehrkosten, kann es für Sie zu einer Preiserhöhung
kommen. Beträgt diese mehr als 20% des ursprünglich vereinbarten Reisepreises, steht Ihnen das Recht zu, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Machen Sie Aquaterra Travel innerhalb von fünf Tagen keine Mitteilung, so gilt die Vertragsänderung als angenommen. Ist ein wichtiger Leistungserbringer (z.B. die Fluggesellschaft) nicht mehr in der Lage, seine Leistungen zu erbringen, kann Aquaterra Travel eine Ersatzlösung anbieten.
4. Annullation der Reise durch Aquaterra Travel
4.1 Reisen mit Mindesteilnehmerzahl
Für einige der von Aquaterra Travel angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die je nach Reise unterschiedlich sein kann. Wird die für Ihre Reise massgebliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Aquaterra Travel die Reise bis spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. In diesem Fall bemühen wir uns selbstverständlich, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so erstatten wir
Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
4.2 Höhere Gewalt
Wird die Durchführung der Reise nach der Beurteilung von Aquaterra Travel durch höhere Gewalt (wie Naturkatastrophen, Epidemien, Schliessung von Grenzen, Unruhen, kriegerische Ereignisse, Streiks usw.), behördliche Massnahmen, Havarien, technischen Defekten usw. gefährdet, erheblich erschwert oder verunmöglicht, kann Aquaterra Travel die Reise absagen. Die Sicherheit der Teilnehmer steht bei diesem Entscheid an erster Stelle. Aquaterra Travel ist bemüht, so rasch wie möglich zu
informieren und Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten. Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, erstattet Ihnen Aquaterra Travel den bereits bezahlten Reisepreis zurück, ist jedoch befugt, die gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
5. Programmänderung während der Reise / Abbruch der
Reise
a) Reiseprogramm
Aquaterra Travel behält sich vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel-Typ, Fluggesellschaften, Ausflüge usw.) während der Reise zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Muss die Reise abgebrochen oder während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der Reise betrifft, vergütet Ihnen Aquaterra Travel den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der erbrachten Leistungen.
b) Flüge
Flugzeiten können jederzeit ändern. Es muss auch mit Verspätungen gerechnet werden.
6. Leistungsausfälle während der Reise
Wird der Vertrag an Ort und Stelle nicht oder nicht gehörig erfüllt bzw. sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so sind Sie verpflichtet, diesen Mangel bei der lokalen Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von Aquaterra Travel sowie dem Leistungsträger unverzüglich zu beanstanden und Abhilfe zu verlangen. Wenn keine Landesvertretung vorhanden ist, müssen Sie sich direkt mit Aquaterra Travel in Verbindung setzen. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. Führt Ihre Intervention zu keiner angemessenen Lösung, so sind Sie verpflichtet, von unserer Reiseleitung bzw. dem örtlichen Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Die örtliche Vertretung, Leistungsträger usw. sind nicht
berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen. Sollte Abhilfe nicht möglich sein oder ist der Mangel so
schwerwiegend, dass Ihnen die Fortsetzung der Reise oder das Verbleiben am Ferienort nicht zugemutet werden kann, so müssen Sie von der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung verlangen, dass Sie reklamiert haben, und warum. Ansprüche auf Rückvergütung oder Schadenersatz müssen Sie gegenüber Aquaterra Travel innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende schriftlich geltend machen. Die Mängelrügebestätigung der Reiseleitung, der örtlichen
Vertretung oder des Leistungsträgers sowie allfällige Beweismittel sind beizulegen. Zeigen Sie die Mängel nicht innerhalb der genannten Fristen an, so verwirken Sie das Recht auf Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz. Gemäss Abschnitt 31 des Montrealer Abkommens muss jede Reklamation bezüglich einer verspäteten Gepäckauslieferung schriftlich, innerhalb von 21 Tagen nach Andienung des Gepäcks der Fluggesellschaft mitgeteilt werden (gültig ist hierbei das Datum des Poststempels). Die Fluggesellschaft muss ein Formular «PIR» als Bestätigung über die Verspätung abgeben, alle Ausgaben müssen schriftlich belegt sein.
7. Haftung
7.1 Unsere Haftung
Aquaterra Travel entschädigt Sie für den Ausfall oder die unrichtige Erbringung vereinbarter Leistungen oder für Ihnen zusätzlich entstandene Kosten (vorbehalten Kapitel 3, 4, 5und 6) soweit es der Reiseleitung, der örtlichen Vertretungoder dem Leistungsträger nicht möglich war, Ihnen an Orteine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch keineigenes Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung istjedoch auf insgesamt den zweifachen Reisepreis beschränktund erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Aquaterra Travelhaftet nicht für den mittelbaren Schaden (z.B. Lohnausfall o.ä.).
Aquaterra Travel übernimmt ferner keine Haftung:
• bei verspätet ausgeliefertem Gepäck;
• bei Abhandenkommen von persönlichen Effekten,
Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Photo- und
Videoausrüstungen usw. (diese Regelung gilt auch für
Diebstähle aus Mietwagen);
• bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch von
Checks, Kreditkarten und dergleichen;
• für Programmänderungen aufgrund von höherer Gewalt,
behördlichen Anordnungen oder Verspätungen von Dritten
(Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Lufttransportunternehmen
usw.)
• für Folgen von Verspätungen von offiziellen,
fahrplanmässig verkehrenden
Transportmitteln (Flugzeugen, Eisenbahnen usw.) wie etwa
Mehrkosten für Hotelübernachtungen,
Verpflegung, Taxikosten, Verfall von Reiseleistungen,
Lohnausfall usw. Allfällige Schadenersatzansprüche sind direkt beim betreffenden Leistungserbringer geltend zu machen.
7.2 Lokal gebuchte Veranstaltungen und Ausflüge
An den meisten Ferienorten und Häfen ist es möglich, lokale Veranstaltungen, Ausflüge oder Besichtigungen usw. zu buchen. Ihre Reiseleitung oder die lokale Vertretung vor Ort vermittelt Ihnen gerne entsprechende Angebote und nimmt auch Ihre Buchung dafür vor. Beachten Sie, dass Aquaterra Travel hier nur als Vermittler von lokalen Veranstaltern auftritt. Es gelten ausschliesslich deren Bestimmungen. Aquaterra Travel kann deshalb für Ausflüge, Veranstaltungen und Besichtigungen usw., die Sie am Ferienort oder im Hafen buchen, keine Haftung übernehmen.
7.3 Unfälle und Erkrankungen
Aquaterra Travel übernimmt die Haftung für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder
Erkrankung während der Reisen sofern dies von Aquaterra Travel oder einem von Aquaterra Travel beauftragten Leistungsträger (Hotel usw.) schuldhaft verursacht wurde. Bei Todesfall, Körperverletzung oder Erkrankung, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder mit der Benützung
von Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche die diese
Transportunternehmen ausrichten der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren
internationalen Abkommen odernationalen Gesetzen ergeben. Eine weitergehende Haftung von Aquaterra Travel ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
7.4 Flugreisen
Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegen hinsichtlich Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, dem Verlust oder
Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Montrealer Übereinkommens oder Warschauer Abkommens. Welches Abkommen unter welchen Voraussetzungen zur Anwendung kommt, richtet sich danach, welche Staaten die Abkommen unterzeichnet und ratifiziert haben. Vertragsstaaten, die das Montrealer Übereinkommen unterzeichnet und ratifiziert haben finden Sie im Internet unter „www.icao.int/icao/en/leb/mtl99.pdf“ Den Text des Montrealer Übereinkommens finden Sie unter „http:// www.luftrechtonline.de/regelwerke/pdf/montreal-D.pdf“. Soweit dieses nicht anwendbar ist, gelten weiterhin die entsprechenden Bestimmungen des Warschauer Abkommens, die unter „http://www.luftrecht-online.de/ einzelheiten/haftung/wa.htm“ zu finden sind.
7.5 Sachschäden
Aquaterra Travel übernimmt die Haftung bei Diebstählen und Verlusten, die während einer Reise mit Aquaterra Travel geschehen, falls die Aquaterra Travel-Reiseleitung oder einem von Aquaterra Travel beauftragten Unternehmen ein Verschulden zur Last fällt. In diesem Fall bleibt die Haftung jedoch auf den ummittelbaren Schaden beschränkt, jedoch höchstens auf die zweifache Höhe des Reisepreises für die
geschädigte Person. Bei Schäden oder Verlusten, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder Benützung von Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzten ergeben. Eine weitergehende Haftung von Aquaterra Travel ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
7.6 Haftungsabtretung
Haftet Aquaterra Travel für Schäden, die von beauftragten Unternehmen (Hotels, Transportunternehmen usw.)
verursacht wurden, haben Sie Ihre Schadenersatzansprüche an Aquaterra Travel abzutreten.
8. Annullation oder Umbuchung der Reise durch den Reisenden, Abtretung der Buchung
8.1. Allgemeine Annullationsbestimmungen bzw. -kosten
a) Vorgehen
Wenn Sie eine Buchung nach Vertragsabschluss ändern oder annullieren, so müssen Sie dies uns mit eingeschriebenem Brief unter Angabe der Gründe mitteilen. Die allenfalls bereits erhaltenen Reisedokumente sind uns gleichzeitig zurückzugeben. Als Änderungs- oder Annullationsdatum gilt der Tag, an dem Ihre Erklärung bei Aquaterra Travel eintrifft; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste
Werktag massgebend. Für die Benennung eines Ersatzreisenden gilt Art. 17 PRG.
b) Bearbeitungsgebühr für Änderungen und Annullationen
Für eine Änderung oder Annullation wird Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von 120 CHF / 100 EUR pro Person
erhoben.
c) Annullationskosten
Zusätzlich zu den erwähnten Bearbeitungsgebühren werden bei Annullationen folgende Annullationskosten erhoben (Ausnahme siehe Nr. 8.2):
• Pauschalreisen (ohne Flugtickets) und Landleistungen:
Prozentpauschalen auf dem Reisepreis in Abhängigkeit der
Annullation vor Reisebeginn: Anmeldung-121 Tage: 20%,
120-91Tage vor Reisebeginn: 25%, 90-61 Tage vor
Reisebeginn: 50%, 60-31 Tage vor Reisebeginn: 75%,30-0
Tage vor Reisebeginn: 100%. Am Abreisetag bzw. zu
spätes Erscheinen oder Annullation nach Reisebeginn:
100%. Falls für Ihre Reise besondere
Annullationsbedingungen bestehen, sind diese auf Ihrer
Buchungsbestätigung/Rechnung aufgeführt.
• Flugtickets: Falls das Ticket bereits ausgestellt ist, sind die
von der Fluggesellschaft erhobenen Annullationskosten zu
bezahlen, die je nach Airline und Tarifart bis zu 100%
betragen können.
• Allfällige weitere Annullationsgebühren der
Leistungserbringer (Fluggesellschaften,
Hotels, Mietwagenfirmen usw.).
d) Fristen
Die Bearbeitung einer Rückerstattung erfolgt innert 120 Tagen nach Eingang der Erklärung bei Aquaterra Travel. Die Zahlungsfrist für Gebühren für Änderungen beträgt 30 Tage.
e) Ersatzperson
Sollten Sie verhindert sein, können Sie bei Aquaterra Travel grundsätzlich immer eine Ersatzperson Ihre Reise antreten lassen. In diesem Fall sind allerdings folgende
Voraussetzungen zu beachten:
• Die Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement unter
den gleichen Bedingungen zu übernehmen, die Sie mit uns
vereinbart haben.
• Die anderen an ihrer Reise beteiligten Unternehmen
(Hotels, Flug-, Zug- oder
Schifffahrtsgesellschaften) akzeptieren diese Änderung.
• Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse
(Pass-, Visa-, Impf- und Devisenvorschriften).
• Der Teilnahme Ihrer Ersatzperson stehen keine
gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegen.
Diese Person und Sie haften uns gegenüber solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten. Nichtantreten der Reise wird als Annullation behandelt.
8.2. Besondere Annullationsbestimmungen bzw. -kosten
a) Gruppen
Für Gruppen bleiben spezielle Annullations- und Änderungsbedingungen vorbehalten.
b) Besondere Annullationsbestimmungen bzw. -kosten für bestimmte Angebote
Aquaterra Travel kann für bestimmte Reisen / Dienstleistungen besondere Annullationsbedingungen und -
kosten formulieren (z.B. in den Ausschreibungen wie Internet, Inseraten, in spez. Merkblättern, in den
Buchungsbestätigungen usw.). In diesem Fall ersetzen sie diejenigen des Abschnitts 8.1.
c) Besondere Annullationsbedingungen für Hochsaison- Daten
Für spezifische Daten (z.B. Weihnachten/Neujahr, Osterfeiertage) können spezielle Annullationsbedingungen gelten.
9. Abbruch der Reise durch Reiseteilnehmer / VorzeitigeRückreise
Brechen Sie die Reise vorzeitig ab oder annullieren Sie an Ort und Stelle einzelne Leistungen (Exkursionen,
Hotelübernachtungen usw.) aus Gründen, die nicht durch eine Nicht- oder nicht gehörige Erfüllung durch Aquaterra Travel gerechtfertigt sind, besteht kein Anrecht auf Rückerstattung von nicht bezogenen Leistungen. Allfällige Mehrkosten aufgrund der vorzeitigen Rückreise gehen zu Ihren Lasten. Im weiteren empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Rückreisekostenversicherung, die, wenn Sie die Reise aus einem dringenden Grund (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen usw.) vorzeitig abbrechen müssen, für die entstehenden Kosten aufkommt.
10. Einreise- und Gesundheitsvorschriften
Unsere Reiseausschreibungen und Offerten enthalten meist Angaben zu den Pass- und Visavorschriften sowie zu den gesundheitspolizeilichen Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind. Diese Angaben sind ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich bei den Vertretungen der einzelnen Länder betreffend den für Sie geltenden Pass- und Visavorschriften sowie den gesundheitspolizeilichen Formalitäten. Sie sind selber für die Beschaffung der erforderlichen Reisedokumente und die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Aquaterra Travel kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter, nicht erhaltener oder nicht gültiger Visa.
11. Flüge
11.1 Flüge
Unsere Angebote umfassen teilweise Reisen mit Flugzeugen des regulären Linienverkehrs sowie
Sonderflugprogramme mit Flugzeugen schweizerischer und ausländischer Gesellschaften. Falls nicht anderes
angegeben ist, fliegen Sie bei unserem Offerten und Angeboten in der Economy-Klasse. Die publizierten
Flugpläne, Fluggesellschaften und Flugzeugtypen können ändern. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie zu diesem Zeitpunkt gültige Flugpläne. Diese können jedoch noch kurzfristigen Änderungen unterworfen sein.
11.2 Elektronisches Flugticket / E-Ticketausstellung
Das Flugticket wird im Reservationssystem und im Check-In- Programm der Fluggesellschaften gespeichert. Der Reisende weist sich am Check-In mit seinem elektronischen Ticket mit Reisepass oder Identitätskarte aus.
11.3 Verspätungen
Der Reiseveranstalter hat bei Verspätungen grundsätzliche keinen Einfluss. Sollten Sie von einer Verspätung betroffen sein, wenden Sie sich an die lokale Vertretung der Fluggesellschaft.
12. Reisegarantie / Sicherstellung
Aquaterra Travel ist Teilnehmer am Garantiefonds Swiss Travel Security und garantiert Ihnen, dass die im
Zusammenhang mit der von Ihnen gebuchten Pauschalreise einbezahlten Beträge und die Kosten Ihrer Rückreise sichergestellt sind. Detailliert Angaben finden Sie unter: http:// www.star.ch/d/sts/STSKonsumenteninformation_d.pdf.
13. Datenschutz
Für Aquaterra Travel ist der Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten von grosser Wichtigkeit. Unsere
Datenschutzpraxis steht im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die
personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, sofern sie zur Vetragsdurchführung oder zur optimalen Kundenbetreuung erforderlich sind. Sie nehmen
zur Kenntnis, dass Ihre Daten zu diesem Zweck und/oder zur Bearbeitung durch Aquaterra Travel‘s Partner auch ins Ausland (insbesondere auch an die Destination Ihrer Reise) verschoben werden.
Aquaterra Travel behält sich vor, Sie darüber hinaus zukünftig über aktuelle Angebote zu informieren, es sei denn Sie teilen uns mit, dass Sie dies nicht wünschen. Wichtig für Reisende in die USA: In Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung verlangen die US-Behörden von Fluggesellschaften, welche die USA anfliegen, Zugriff auf die Flug- und Reservierungsangaben jedes Passagiers. Die Aufbewahrungsfrist der übermittelten Daten beträgt 3.5 Jahre. Die Passagierdaten werden durch die Fluggesellschaften übermittelt.
14. Kunden
Aquaterra Travel bedient ausschliesslich deutschsprachige Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz, Deutschland,
Österreich, Italien und Frankreich.
15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Aquaterra Travel ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen Aquaterra Travel wird die ausschliessliche Zuständigkeit der Gerichte am Sitz der
Aquaterra Travel vereinbart.
16. Ombudsmann
Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung können Sie den unabhängigen Ombudsmann für das
Reisebürogewerbe kontaktieren. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns, eine ausgewogene und faire Einigung zu erzielen. Die Adresse des Ombudsmann lautet: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 4601 Olten, Tel.: 062 212 66 60, Fax: 062 212 66 80, http://www.ombudsmantouristik. ch.
17. Versicherung
17.1 Annullierungskosten-Versicherung
In unseren Arrangements und Angeboten ist keine Annullationskosten- / Extrarückreisekosten-
Versicherung eingeschlossen. Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer solchen Versicherung.
17.2 Bearbeitungsgebühren
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass eine allfällige Bearbeitungsgebühr durch die Annullierungskostenversicherung nicht gedeckt ist. Diese Spesen sind in jedem Fall durch Sie zubezahlen.
18. Veranstalter
AQUATERRA TRAVEL GmbH ist Reisespezialist für den afrikanischen Kontinent. Aquaterra Travel GmbH, Weggis, Februar 2013